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Das war wohl nichts

21. Dezember 2009

Die Staatsanwaltschaft hatte die Wohnung meines Mandanten durchsucht. Er war verdächtig, einen schweren Raub begangen zu haben. Man vermutete die Tatbeute in der Wohnung. Oder wenigstens Kleidungsstücke, die der Täter bei der Tat getragen haben soll. Gefunden hat man weder das eine noch das andere. Das ärgerte den zuständigen Staatsanwalt. Die Beweislage war nun so dünn, dass es nicht mal mehr für eine Anklage reichen wird. Das ärgerte den Staatsanwalt noch mehr. Gestern flatterte mir dann ein Strafbefehl ins Haus. Der Mandant soll nun (wenn es schon mit dem schweren Raub nicht geklappt hat) wenigstens wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Bei der Durchsuchung der Wohnung hatte man nämlich einen Schlagring gefunden. Der unterfällt dem Waffengesetz, weshalb der Besitz desselben eine Straftat darstellt. Interessant ist allerdings, wo man den Schlagring gefunden hat: außen auf dem Fensterbrett des Wohnzimmers. Ich frage mich nun, woher der Staatsanwalt wissen will, dass MEIN MADANT ihn dort hingelegt hat. Die Wohnung bewohnt er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin. Beide haben einen großen Freundeskreis und bekommen regelmäßig Besuch. Ich habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Das wird den Staatsanwalt ärgern. Ebenso wie der Freispruch, den es später geben wird.  


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