Die Bundesregierung hat am 15. Januar 2009 einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 16/11606), nach dem der Maximalbetrag eines Tagessatzes für eine Geldstrafe von bislang € 5.000 auf € 20.000 angehoben werden soll. Sie begründet diese Gesetzesinitiative damit, dass
“die seit 1975 im Kern unveränderte Obergrenze für einen Tagessatz von 5000 Euro … der Entwicklung der Spitzeneinkommen in den letzten gut 30 Jahren nicht mehr gerecht [wird]. Während Mitte der 70er-Jahre ein Tagesnettoeinkommen von (umgerechnet) mehr als 5000 Euro noch die große Ausnahme darstellte, haben solche Einkünfte inzwischen an Bedeutung gewonnen. Um auch Täter mit sehr hohen Einkünften bei der Bemessung der Geldstrafe angemessen erfassen zu können, soll daher das Höchstmaß auf 20.000 Euro angehoben werden.”
Wenn man da mal nicht vorausschauend an die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise denkt …
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