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Immer Ärger mit den Kopien

3. April 2009

Ich hatte eine psychisch erkrankte Mandantin vertreten, der eine schwere Brandstiftung vorgeworfen worden war. Im Prozess ging es unter anderem darum, ob sie ihre Wohnung vorsätzlich angezündet hatte oder ob es sich um ein Versehen bzw. eine Fahrlässigkeit handelte. Letztendlich wurde sie wegen ihrer Erkrankung für schuldunfähig erklärt, freigesprochen und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Soweit so gut. Bei der Abrechnung des Verteidigerhonorars gegenüber der Landeskasse gab es dann allerdings Ärger: Die für die Kostenfestsetzung zuständige Beamtin fand, ich hätte zu viele Kopien aus der Ermittlungsakte gefertigt, sie könne deshalb nicht alle gefertigten Kopien anerkennen. Das hört man oft. In diesem Fall gab es aber eine besonders schöne Begründung. Zitat aus der Telefonnotiz unseres Sekretariats: “Frau … sagte mir, dass viele der gefertigten Kopien nicht notwendig seien. So würde es bei den Brandfotos  ausreichen, wenn ein Bild kopiert wird und dann eine handschriftliche Notiz angefertigt wird, dass die anderen Bilder auch so ausgesehen haben”.  Ich habe der Dame dann erklärt, dass es gerade in Brandstiftungssachen ganz entscheidend auf die Bilder des Brandortes ankommt. Diese mögen sich insoweit ähneln, als sie alle eine verbrannte Wohnung zeigen, davon abgesehen seien aber durchaus Unterschiede festzustellen, die für die Verteidigung der Mandantin entscheidend sein können. Sie hat letztendlich alle Kopien bezahlt. Aber einen Versuch war es ja wert.


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