Ich schärfe meinen Mandanten – jedenfalls denjenigen, die öfter mit dem Gesetz in Konflikt geraten – immer ein, nicht mit der Polizei zu reden, bevor sie nicht mit ihrem Anwalt gesprochen haben. Einer meiner Mandanten hat diesen Rat letztens etwas zu wörtlich genommen. Er fuhr mit dem Auto durch Berlin und wurde plötzlich von einer Zivilstreife der Polizei überholt und an den Fahrbahnrand gewunken. Noch während er anhielt, wählte er mit seinem Handy die Nummer unserer Kanzlei. Als der Polizist an sein Auto herantrat, hielt ihm der Mandant bereits sein Mobiltelefon entgegen, an dessen anderem Ende sich mein verwunderter Kollege befand – ich war nämlich gerade bei Gericht. Er stellte sich also vor und fragte den Polizeibeamten (”Wat, nen Anwalt hat der ooch schon?”), was denn passiert sei. Dieser erklärte, dass es sich um eine Routinekontrolle handele, das Auto des Mandanten hätte nämlich ein rotes Kennzeichen, welches man überprüfen wolle. Da es dem Beamten doch recht merkwürdig vorkam, dass der Mandant sofort die Nummer eines Strafverteidigers anwählte, führte er eine gründliche Durchsuchung des Kofferraums durch und fand eine mittlere Menge Rauschgift. Den Anruf hätte der Mandant vielleicht doch besser noch etwas aufgeschoben …
Sehr lustig! Der Polizist wird sich gewundert haben. Macht ne Verkehrskontrolle und muss gleich mit dem Anwalt reden.
Comment von Klawitter vom 3. Mai 2009 um 17:36Selten blöd! Sitzt er jetzt?
Comment von advocatus vom 24. Mai 2009 um 17:04@ advocatus: Nein. Noch nicht.
Comment von Toralf Nöding vom 24. Mai 2009 um 17:05