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Letztes letztes Wort

19. November 2009

Der Mandant hatte diverse Vorverurteilungen, u.a. wegen Raub, Diebstahl und diversen Verstößen gegen das Waffengesetz. Und er hatte eine laufende Bewährung, Bewährungszeit fünf Jahre. Drei Monate nach Beginn der Bewährungszeit soll er zusammen mit drei weiteren Mittätern einen Raub begangen haben. Ich habe mir die Akte angesehen und war der Meinung, dass nach Aktenlage eher ein (Trick-)Diebstahl vorliegen dürfte. Das sah das Gericht nach der Vernehmung der Zeugen dann auch so. Trotzdem blieb es dabei, dass es sich um einen einschlägigen Bewährungsbruch bei mehreren einschlägigen Vorstrafen handelte. Der Richter hat dann mit viel Geduld meine Fragen zu den persönlichen Verhältnissen über sich ergehen lassen. Der Mandant schilderte glaubhaft, dass er einen neuen Lebensabschnitt ohne Straftaten begonnen habe, sich um einen Job bemühe und so weiter. Der Staatsanwalt beantrage 8 Monate ohne Bewährung, ich sechs Monate mit. In der Beratungspause des Gerichts habe ich mir  schon mal die Berufungsfrist notiert, denn an einen guten Ausgang schon in dieser Instanz konnte ich nicht so recht glauben. Doch dann geschah das Unerwartete: acht Monate auf Bewährung, Bewährungszeit vier Jahre. In der Urteilsbegründung legte das Gericht ausführlich dar, dass es sich in der Befragung des Angeklagten davon überzeugt habe, dass ihm schon jetzt eine positive Sozialprognose zu stellen sei und er deshalb ein nochmalige Bewährungschance verdiene. Ich strich die Berufungsfrist wieder und merkte mir stattdessen vor, mich nach Ablauf einer Woche danach zu erkundigen, ob die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat Der Richter belehrte währendessen den Mandanten über die Bedeutung des Bewährungsbeschlusses. Wir wollten gerade gehen, da meldete sich der Mandant plötzlich, er müsse dem Richter noch etwas mitteilen. Eh ich irgendwie eingreifen konnte, informierte der Mandant den Richter “vorsichtshalber” darüber, dass er derzeit permanent Ärger “mit einem anderen Typen habe” und er deshalb wohl bald eine Körperverletzung begehen werde, die dann ja aber durch Notwehr gerechtfertigt sei. Er wolle nur, dass der Richter schon Bescheid wisse, damit dann kein falscher Eindruck entstehe. Der Richter redete daraufhin auf den Mandanten ein und erklärte ihm, dass er die Polizei rufen oder weglaufen solle, wenn es Ärger gäbe, aber keinesfalls eine Körperverletzung begehen dürfe. Der Mandant widersprach vehemet: Es sei doch sein gutes Recht sich zu wehren und wer ihn angreife, der habe es auch verdient, eins auf die Mütze zu bekommen. Er sei doch nicht irgendwer. Und so weiter und so weiter. Ich habe den Mandanten dann quasi aus dem Saal getragen … 


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