Gesetzgebung Strafrecht
26. Oktober 2009
Zum 1. Januar 2010 tritt eine wichtige gesetztliche Neuregelung in Kraft: Während bislang erst nach drei Monaten Untersuchungshaft ein Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers bestand, ist nach der gesetzlichen Neuregelung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO nunmehr ein Pflichtverteidiger bereits dann zu bestellen, “wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt wird”. Das bedeutet, dass ab dem ersten Tag der Untersuchungshaft das Recht auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers besteht.
Nimmt man den Gesetzestext genau, so müsste der Ermittlungsrichter bereits bei Erlass des Haftbefehls einen Pflichtverteidiger beiordnen. Hier ist aber Vorsicht geboten: Gerade haftunerfahrene Beschuldigte hätten so keine Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger ihres Vertrauens zu benennen. Ratsam ist daher, den Ermittlungsrichter im Vorführtermin zu bitten, zunächst von der Bestellung eines Pflichtverteidigers abzusehen. In den ersten Tagen der Untersuchungshaft kann dann Kontakt mit als Pflichtverteidiger in Frage kommenden Rechtsanwälten aufgenommen werden. Nur so ist gewährleistet, dass letztendlich tatsächlich ein Verteidiger des Vertrauens als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
26. April 2009
Der Gesetzentwurf zur diarmorphingestützten Substitutionsbehandlung schwerstabhängiger Herionkonsumenten ist in der Koalition weiter heftig umstritten. Der im November 2007 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 16/7249) sah vor, dass die Substitutionsbehandlung schwerstabhängiger Heroinkonsumenten mit Diamorphin (künstlich erzeugtem Heroin) ermöglicht wird. Zu diesem Zweck sollte Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Gesetzentwurf geht auf eine Langzeitstudie des Bundesgesundheitsministeriums zurück, in der in den Jahren 2001 bis 2006 schwestabhängige Heroinkosumenten einerseits mit Diamorphin, andererseits mit Methadon behandelt wurden. Man stellte fest, dass die mit Diamorphin substituierten Abhängigen deutliche bessere Ergebnisse hinsichtlich ihres gesundheitlichen Zustandes und des Rückganges ihres illegalen Drogenkonsums erzielten.
Eine Gruppe von 120 Unions-Angeordneten hat sich nun explizit gegen die gesetzliche Neureglung ausgesprochen (BT-Drs. 16/12238). Man argumentiert damit, dass die Vorteile der Diamorphinbehandlung gegenüber der herkömmlichen Substitution mit Methadon nicht erwiesen seien und dass insofern zunächst das Modellprojekt des Bundesgesundheitsministeriums fortgeführt werden sollte. Zudem befürchtet man hohe Behandlungskosten.
In der Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 24. April 2009 wurden die gegensätzlichen Ansichten erneut deutlich. Der Gesetzentwurf steht nun demnächst zur zweiten Lesung im Bundestag an.
18. Januar 2009
Die Bundesregierung hat am 15. Januar 2009 einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 16/11606), nach dem der Maximalbetrag eines Tagessatzes für eine Geldstrafe von bislang € 5.000 auf € 20.000 angehoben werden soll. Sie begründet diese Gesetzesinitiative damit, dass
“die seit 1975 im Kern unveränderte Obergrenze für einen Tagessatz von 5000 Euro … der Entwicklung der Spitzeneinkommen in den letzten gut 30 Jahren nicht mehr gerecht [wird]. Während Mitte der 70er-Jahre ein Tagesnettoeinkommen von (umgerechnet) mehr als 5000 Euro noch die große Ausnahme darstellte, haben solche Einkünfte inzwischen an Bedeutung gewonnen. Um auch Täter mit sehr hohen Einkünften bei der Bemessung der Geldstrafe angemessen erfassen zu können, soll daher das Höchstmaß auf 20.000 Euro angehoben werden.”
Wenn man da mal nicht vorausschauend an die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise denkt …
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Volltext